Antrag auf Eigen-Administration
Allgemeine Informationen
Die EDV-Abteilung bietet den Nutzern neben der vollständigen Betreuung von Notebooks auch die Möglichkeit zur Eigen-Administration von Notebooks an.
Voraussetzung für das Einrichten entsprechender technischer Berechtigungen ist die Einhaltung der unten genannten Pflichten durch den Eigen-Administrator (EA), sowie die Beantragung der MU-Kennung auf der IDM Website.
https://www.idm.fau.de/grow/definition/show/MUwindowsRechner:1:35500609
Rechte und Pflichten des Eigen-Administrators
Der Benutzer erhält in Form einer MU-Kennung eine personengebundene Kennung mit der er das hinterlegte Gerät selbst administrieren kann. Der Eigen-Admin ist für seinen Rechner selbst verantwortlich. Für Probleme, die aus der selbstständig installierten Software resultieren, trägt der Benutzer die Verantwortung.
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- Eine Fehlerbehebung durch die EDV-Abteilung Campus Regensburger Straße umfasst ausschließlich eine Zurücksetzung des Gerätes auf den Zustand der Erstinstallation.
Lokal gespeicherte Daten werden nicht durch die EDV-Abteilung gesichert und können daher durch die EDV-Abteilung auch nicht wiederhergestellt werden. - Software, die von der EDV-Abteilung im Rahmen der Grundinstallation auf dem PC installiert wurde, darf vom Benutzer nicht verändert, deaktiviert oder deinstalliert werden.
Ebenso darf der Benutzer keine lokale Parallelinstallation der Software vornehmen, da dies zu technischen Problemen führen wird. - Die administrative Kennung darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Eigen-Administrator darf keine weiteren lokalen Administrator-Kennungen anlegen.
- Die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität ErlangenNürnberg sind zu beachten.
Insbesondere darf der Benutzer nicht den Virenscanner oder die lokale Firewall deaktivieren.
- Eine Fehlerbehebung durch die EDV-Abteilung Campus Regensburger Straße umfasst ausschließlich eine Zurücksetzung des Gerätes auf den Zustand der Erstinstallation.
Bei Nichteinhaltung der o. g. Bestimmungen und Voraussetzungen behält sich die EDV Abteilung vor, die Administratorrechte mit sofortiger Wirkung einseitig zu kündigen.